GRV Entgeltpunkte

Gesetzliche Rentenversicherung

Entgeltpunkte

Eine der Faktoren für die Rentenberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Entgeltpunkte. Diese Entgeltpunkte werden für jedes Jahr anhand der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen berechnet, für das Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden.

Die Entgeltpunkte werden errechnet, in dem das jährlich erzielte Entgelt durch das Durchschnittseinkommen aller Versicherten geteilt wird. Ist das Entgelt des einzelnen Versichert genau so hoch wie das Durchschnittsentgelt ergibt sich der Wert 1,0. Das bedeutet, der Versicherte hat einen Entgeltpunkt (1,0EP). Ist das Einkommen nur halb so hoch, oder hat er in dem betreffenden Jahr nur sechs Monate mit dem durchschnittlichen Einkommen gearbeitet, dann erzielt er einen halben Entgeltpunkt (0,5EP). Für die Beitragszeiten werden die tatsächlich erzielten Entgeltpunkte zugrunde gelegt.

Es gibt aber auch beitragsfreie Zeiten. Für diese Zeiten werden Entgeltpunkte dem Rentenkonto gutgeschrieben. Beitragsfreie Zeiten sind Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten und Zurechnungszeiten in denen der Versicherte gehindert war, Beiträge zu entrichten. Daneben gibt es noch beitragsgeminderte Zeiten die sowohl Beitragszeit als auch Anrechnungszeit, Ersatzzeit oder Zurechnungszeit sind. Beitragsfreie Zeiten werden über die Gesamtleistungsbewertung mit einem Durchschnittswert an Entgeltpunkten belegt. Beitragsgeminderte Zeiten werden um einen Zuschlag an Entgeltpunkten erhöht.

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