GRV Anrechnungszeiten

Gesetzliche Rentenversicherung

Anrechnungszeiten

Anrechnungszeiten, die früher auch als Ausfallzeiten bezeichnet wurden, sind Zeiten, in denen der Versicherte aus persönlichen Gründen keine Beiträge zahlen kann. Hierzu zählen folgende Zeiten:

Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit
medizinische Rehabilitation
Krankheitszeiten zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr von mindestens einem Monat
Schwangerschaft und Mutterschaft während der Schutzfristen
Arbeitslosigkeit
Arbeitssuchende ab dem 17. Lebensjahr
Besuch einer Schule, Fachschule oder Hochschule nach dem 17. Lebensjahr

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