Fragen zur Riesterrente
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Können Schuldner auf das Kapital zugreifen und pfänden?
Das Kapital aus dem Altersvorsorgevermögen ist nicht pfändbar. Deshalb können Schuldner nicht auf dieses Kapital zugreifen. In der Auszahlungsphase der Riesterrente gilt der Zahlbetrag der Rente als Einkommen. Dieses ist wie Arbeitseinkommen pfändbar. Allerdings sind hier die Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen.