Fragen zur Wohngebäudeversicherung zurück zum Fragenkatalog
Welche Schäden fallen unter die Leitungswasserversicherung?
Unter die Leitungswasserversicherung fallen alle Schäden aus den Zuleitungen oder Ableitungen der Wasserversorgung. Versichert sind auch alle mit einem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen. Hierzu gehören auch Heizungssysteme, Warmwasserversorgung, Sprinkler- und Berieselungsanlagen. Als Wasser gelten dabei auch Wasserdampf, oder wärmeleitende Flüssigkeiten wie Sole und Öle. Kühlmittel und Kältemittel stehen dem Wasser gleich.
Die meisten Versicherungen sehen auch Versicherungsschutz bei Schäden durch Aquarien, Zimmerspringbrunnen und Wasserbetten vor.