Bewegungskosten und Schutzkosten

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Was sind Bewegungskosten und Schutzkosten?

Bei einem versicherten Gebäudeschaden sind auch die Bewegungskosten und Schutzkosten versichert. Ist eine Reparatur oder der Wiederaufbau des beschädigten Gebäudes nur möglich, wenn andere Sachen vorher an eine andere Stelle verbracht werden, dann sind diese Kosten versicherte Bewegungskosten. Oft ist es nach einem Gebäudeschaden erforderlich, provisorische Maßnahmen einzuleiten. Zum Beispiel muss ein beschädigtes Dach abgedeckt werden, oder es müssen provisorische Türen oder Notfenster eingesetzt werden damit der Schaden bzw. Folgeschaden nicht noch größer wird. Diese Schutzkosten sind neben den Schadenskosten aus der Gebäudeversicherung zu zahlen.

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