Fragen zum Rechtsschutz
zurück zum Fragenkatalog
Werden auch Streitigkeiten aus Kapitalanlagen abgedeckt?
Streitigkeiten aus Kapitalanlagen, Gewinngeschäften und Spekulationsgeschäften, sind nicht durch die Rechtsschutzversicherung gedeckt. Dies gilt auch für Auseinandersetzungen, die der Prospekthaftung unterliegen. Aktienkäufe und Aktienverkäufe sowie von Investmentanteilen, Optionen und Zertifikaten haben keine Deckung der Rechtsschutzversicherung.