Fragen zur Privathaftpflicht
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Bin ich als Tagesmutter von fremden Kindern versichert?
Heute sind viele Mütter weiterhin berufstätig. Sie bringen ihre Kinder bei einer Tagesmutter unter, die meist auch noch die eigenen und fremden Kinder betreut. Diese Tätigkeit wird meist gegen ein Honorar ausgeübt. Eine solche selbständig erbrachte Dienstleistung untersteht nicht dem Schutz der privaten Haftpflichtversicherung.
Viele Privathaftpflichtersicherungen bieten aber die Mitversicherung von Tagesmüttern bis zur Betreuung von 5 Kindern an. Sollte man ein Interesse an einem solchen Schutz haben, muss man bei seiner Gesellschaft nachfragen. Besteht keine Mitversicherung, bleibt nur der Wechsel zu einer anderen Privathaftpflicht mit einer solchen Deckung oder der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.