Fragen zur Privathaftpflicht
zurück zum Fragenkatalog
Bis zu welchem Alter sind die Kinder mitversichert?
Die Kinder sind bis zur Volljährigkeit mitversichert. Darüber hinaus sind sie in oder PHV der Eltern versichert, solange sie sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befinden. Sobald sie erwerbstätig sind und eine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben, entfällt der Versicherungsschutz. In diesem Falle brauchen sie eine eigene Haftpflichtversicherung. Versicherungsschutz besteht auch während des Grundwehrdienstes oder Zivildienstes.
Manche private Haftpflichtversicherungen sehen inzwischen den Versicherungsschutz auch für unverheiratete volljährige Kinder vor, die im Haushalt der Eltern leben, auch wenn sie eigenes Einkommen haben.