Fragen zur LV
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Wer erhält die Leistungen der Lebensversicherung im Todesfall ausgezahlt?
Im Todesfall erhält derjenige die Leistungen ausgezahlt, der als Bezugsberechtigter im Versicherungsschein genannt ist. Aus diesem Grunde sollte jeder Versicherungsnehmer bzw. Beitragszahler regelmäßig prüfen, ob noch die richtige Person eingetragen ist. Dies gilt insbesondere bei Scheidung oder Trennung. Nicht selten kommt es vor, dass der Ex-Partner die Versicherung kassiert und der neue Ehepartner leer ausgeht.