Fragen zur LV
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Welche Steuern muss ich bei Auszahlung der Lebensversicherung zahlen?
Die Erträge aus der Lebensversicherung sind als Kapitalerträge nach § 20 EStG zu versteuern. Dabei gilt als Kapitalertrag die Differenz zwischen den eingezahlten Beträgen und dem Auszahlungsbetrag. Wird die Versicherungssumme nach dem 60. Lebensjahr fällig und hatte die Lebensversicherung eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren, dann ist nur die Hälfte der Erträge zu versteuern. Wird die Lebensversicherung ausgezahlt, weil der Tod als Versicherungsfall eingetreten ist, dann sind keine Steuern fällig.