Fragen zur LV
zurück zum Fragenkatalog
Kann ich die Beiträge für die Lebensversicherung steuerlich geltend machen?
Beiträge zu einer Lebensversicherung können steuerlich nicht mehr als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gibt es nur für Beiträge zu einer Risikolebensversicherung. Hier kann jährlich ein Betrag bis 2.400 € geltend gemacht werden. Dies gilt allerdings nur zusammen mit den Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung. In den meisten Fällen wird hierdurch der Betrag schon ausgeschöpft sein.