Fragen zur Kfz-Versicherung
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Was ist die Mallorca-Police?
Vielfach nehmen wir das eigene Fahrzeug nicht mit in den Urlaub oder auf Geschäftsreisen ins Ausland mit, da wir mit dem Flugzeug fliegen. Am ausländischen Aufenthaltsort mieten wir dann ein entsprechendes Fahrzeug. Diese Mietfahrzeuge haben oft nur eine geringe Deckungssumme, so dass wir bei einem Unfall einen Teil des Schadens selbst tragen müssen. In diesen Fällen greift die so genannte Mallorca-Police.
Ist nämlich in Deutschland ein Fahrzeug auf unseren Namen zugelassen, dann leistet die deutsche Versicherung die Differenz bis zur Deckungssumme des eigenen Fahrzeuges, obwohl dieses Fahrzeug gar nicht beteiligt war. Diese Deckungszusage gilt nur für den europäischen Bereich einschließlich der kanarischen Inseln, Azoren und Madeira.