Fragen zur GUV
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Kann man Arbeitgeber oder Kollegen für Unfallschäden haftbar machen?
Für einen Arbeitsunfall kann man die Arbeitskollegen und den Arbeitgeber grundsätzlich nicht haftbar machen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Arbeitsunfall von einem dieser Personen vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Eine Haftung besteht auch dann, wenn der Unfall auf einem Weg von und zur Arbeit im allgemeinen Verkehr schuldhaft verursacht wurde. Hat der Arbeitskollege schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht, dann haftet er auch für die Unfallverletzungen seiner Arbeitskollegen.