Fragen zur GUV
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Was passiert, wenn der Arbeitsunfall selbst verschuldet ist?
Auch bei selbst verschuldeten Arbeitsunfällen muss die gesetzliche Unfallversicherung ihre Leistungen an den Verletzten gewähren. Dies gilt auch dann, wenn Unfallverhütungsvorschriften verletzt wurden. Bei vorsätzlichen Selbstverstümmelungen dürfte in der Regel kein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit bestehen, so dass kein Arbeitsunfall vorliegt und Leistungen der Unfallversicherung überhaupt nicht in Frage kommen.