Fragen zur GRV
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Wird bei der Waisenrente eigenes Einkommen angerechnet?
Das eigene Einkommen wird auf die Waisenrente angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge. Anrechnungsfrei sind Einkommen bis zum 17,6fachen des aktuellen Rentenwertes. Der Rentenwert beträgt im Westen seit 1.7.2011 = 27,47 € und im Osten = 24,37 €.
Das bedeutet, dass im Westen bis zu 483,47 € und im Osten bis zu 428,91 € anrechnungsfrei sind. Bei den darüber hinausgehenden Einkommen werden 40% auf die Waisenrente angerechnet.
Diese Werte gelten verändern sich jeweils zum 1.7. eines jeden Jahres.
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