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Kann man sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen?
Eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist für bereits Versicherungspflichtige nicht möglich. Nur die folgenden versicherungsfreien Personen können sich befreien lassen, wenn Versicherungspflicht eintritt:
Durch eine Änderung der Jahresarbeitentsgeltgrenze liegt das Entgelt plötzlich unter der Versicherungspflichtgrenze
bei Bezug von Arbeitslosengeld, wenn in den letzten fünf Jahren keine gesetzliche KV bestanden hat
Aufnahme einer Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Verringerung der Arbeitszeit auf weniger als die Hälfte und eine damit verbundene Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze
durch einen Rentenbezug
durch Umschulungsmaßnahmen
durch die Einschreibung als Student
Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen.