Einbruchdiebstahl

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Was ist ein Einbruchdiebstahl?

Ein Einbruchdiebstahl im Sinne der Hausratversicherung liegt vor, wenn jemand in einen Raum eines Gebäudes einbricht oder einsteigt und Sachen wegnimmt. Als Einbruch gilt auch, wenn jemand mit falschen Schlüsseln oder mit vorher gestohlenen Schlüsseln in ein Gebäude einbricht. Auch der Aufbruch von verschlossenen Behältern in einem Raum gilt als Einbruchdiebstahl. Hat sich jemand in einen Raum eingeschlichen und verborgen gehalten und entwendet er aus den dann verschlossenen Räumen Gegenstände, gilt dies ebenfalls als Einbruchdiebstahl.

Der Einbruch in ein verschlossenes Fahrzeug ist nicht in der Hausratversicherung versichert. Ein Versicherungsschutz besteht aber, wenn das Fahrzeug in einem verschlossenen Raum abgestellt war und dieser Raum aufgebrochen wurde. Für die auf der Straße abgestellten Fahrzeuge bieten einige Gesellschaften eine Deckung innerhalb eines besonderen Diebstahlpaketes an.

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