Leitungsschäden

Betriebshaftpflicht

Leitungsschäden

Leitungsschäden sind Schäden an Erdleitungen jeglicher Art und an elektrischen Freileitungen und Oberleitungen. Hierbei handelt es sich um eine besondere Art von Bearbeitungsschäden. Diese sind nur in der Betriebshaftpflichtversicherung enthalten, wenn sie besonders in der Police oder den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.

Diese Schäden sollten besonders von Betrieben des Bauhauptgewerbes und Baunebengewerbes mitversichert werden. Die durch ein zerstörtes Erdkabel und den damit verbundenen Stromausfall entstehenden Schäden, können erheblich sein. Das gilt nicht nur für die Reparaturkosten, sondern auch die in einem ganzen Stadtteil verdorbenen Kühlwaren.

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