Arbeitsmaschinen

Betriebshaftpflicht

Arbeitsmaschinen

In der Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) können Arbeitsmaschinen mitversichert werden. Dies gilt aber nicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Kraftfahrzeuge, die versicherungspflichtig nach dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) oder zulassungspflichtig nach der Fahrzeuglassungsverordnung (FZV) sind. Diese brauchen eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung.

Zu den mitversicherten Fahrzeugen gehören insbesondere Hublader und Gabelstapler bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h und Arbeitsmaschinen bis zu 20 km/h.

Hierzu gehören auch Baumaschinen wie Bagger, Planierraupen, Schaufellader, Radlader, Turmdrehkräne, Straßenfertigungsmaschinen, Walzen und Rüttelmaschinen.

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